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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Immaco Immobilien
Marketing
Consult
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren
Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets
bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den
Fällen in denen wir für mehr als einen
Vertragspartner tätig sind erstreben wir ein für
alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung.
1. Angebote
Die von uns weitergegebenen Objektangebote stammen
vom Verkäufer/Vermieter/Bevollmächtigtem. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.
Für unrichtige Angaben haften wir nur wenn
vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten
unsererseits vorliegt. Unsere Angebote und
Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu
behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Verstößt
der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder
eine andere Person, an die der Dritte seinerseits
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab
so ist der Kunde verpflichtet an den Makler die
vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
2. Vorkenntnis
Ist dem/den Empfänger/n unseres Angebots ein von uns
benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er
verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund
unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein
Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes
zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein
anderes Objekt, des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das
zustandegekommene Geschäft, mit dem von uns
angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist
oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur
unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn
der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer
auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn
der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder
vertragsrechtlichen Rücktrittsrechts erlischt,
sofern das Rücktrittsrecht aus einer Partei zu
vertretenden oder sonstigen in der Person einer
Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
4.Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw.
bei Vertragsabschluss sofort fällig, andernfalls ist
sie fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach
Rechnungserteilung. Im Falle des Verzugs werden
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Mehrere
Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die
volle Provision.
5. Provisionssätze - An Maklerprovision sind zu
zahlen -
bei An- und Verkauf
a) von Haus - und Grundbesitz und von
Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich
vereinbarten Gesamtkaufpreis: Vom Käufer 5%
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Anderslautende Provisionssätze sind den Exposés zu
entnehmen.
b) Erbbaurecht, vom Grundstückswert und etwa
bestehenden Aufbauten berechnet: Vom Erbbaunehmer 5%
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Desgleichen
gilt bei Mietkauf, Mietkaufvereinbarung, Verkauf auf
Rentenbasis etc.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert
(alternativ vom Angebotspreis oder dem vereinbarten
Kaufpreis) des Objekts: Vom Berechtigten 1%
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Vermietung
und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter.
bei Vermietungen
a) unabhängig von der Vertragsdauer: 2 Netto-
Monatsmieten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) bei Abstandszahlung: Provision 3% zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
c) bei Gewerbevermietung: 3 Netto- Monatsmieten
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt
werden, werden einzelvertraglich vereinbart.
7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen
Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig
zu werden.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder
Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der
von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf
unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch
auf die Erteilung einer Vertragsabschrift und aller
sich darauf beziehenden Nebenabreden.
9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos
geworden sein so ist der Auftraggeber verpflichtet
uns hiervon unverzüglich schriftlich zu
verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres
Auftraggebers berechtigt uns Ersatz für unsere
sachliche und zeitliche Aufwendung zu verlangen. Der
Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich, soweit
nicht anders vereinbart, nach der Entschädigung von
vereidigten Sachverständigen.
10. Teilungswirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen
unwirksam sein so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl.
unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die
einschlägigen Bestimmungen.